Kosten

Die Kosten richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten). Die Behandlung richtet sich an Selbstzahler und Privatpatienten. 

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich sein.

Voraussetzung ist unter anderem, dass eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist und eine notwendige Behandlung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

Da meine Praxis keine vertragspsychotherapeutische Zulassung besitzt, muss die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geklärt und genehmigt werden.

Gerne stelle ich Ihnen hierfür eine Bescheinigung über einen verfügbaren Therapieplatz sowie Informationen zu den voraussichtlichen Behandlungskosten zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden. Welche Voraussetzungen und Nachweise Ihre Krankenkasse verlangt, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis interessieren, können Sie mich gerne kontaktieren.

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